Kosten sparen mit dem Grünen Rezept – Erstattung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Rezept ist nicht gleich Rezept: Neben den häufigen roten Rezepten und den selteneren blauen gibt es noch weitere Rezeptvarianten – unter anderem das Grüne Rezept. Es dient dem Arzt oder der Ärztin für die Empfehlung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente, die im Rahmen der Behandlung für sinnvoll gehalten werden. In der Regel werden diese nicht von den Krankenkassen bezahlt, doch seit 2012 erstatten manche Krankenkassen auf Grundlage des Grünen Rezeptes einige dieser Arzneimittel wieder. Es lohnt sich daher, sich bei der eigenen Kasse zu informieren und den Arzt oder die Ärztin gegebenenfalls um eine Verordnung auf dem Grünen Rezept zu bitten.

Für was ist das Grüne Rezept gedacht?

Viele Präparate können einfach ohne Rezept in der Apotheke erworben werden, wie z. B. Hustensäfte, Vitamine und Mineralstoffe. Sie sind apotheken-, aber nicht verschreibungspflichtig. Diese sogenannten OTC-Medikamente (OTC = over the counter) werden jedoch seit 2004 nicht mehr von den Krankenkassen erstattet und müssen selbst bezahlt werden. Oft jedoch sind auch diese apothekenpflichtigen Arzneimittel Bestandteil der Behandlung. Viele Ärztinnen und Ärzte empfehlen sie als Ergänzung ihrer Therapie – wie den passenden Hustensaft zusätzlich zum verschreibungspflichtigen Antibiotikum. Für eine solche Empfehlung kann das Grüne Rezept ausgestellt werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Patient oder die Patientin die richtige Medikation erhält und zusätzlich eine Merkhilfe zur Dosierung und Einnahmehäufigkeit an die Hand gegeben. Zwar müssen die Kosten in der Apotheke auch mit Grünem Rezept zunächst selbst übernommen werden, aber mittlerweile beteiligen sich viele Krankenkassen an den Kosten für bestimmte OTC-Arzneimittel und das Grüne Rezept dafür lässt sich dann bei den Kassen einreichen und wird erstattet. Oft lohnt es sich daher, die Ärztin oder den Arzt bei einer Empfehlung für ein apothekenpflichtiges Präparat um eine Verschreibung auf einem Grünen Rezept zu bitten.
   

So werden Grüne Rezepte erstattet

  • Haben Sie ein Grünes Rezept erhalten, informieren Sie sich, ob Ihre Krankenkasse Ihr verschreibungsfreies Präparat erstattet. Welche Arzneimittel genau dafür in Frage kommen und ob überhaupt Erstattungen für OTC-Medikamente möglich sind, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Einen Überblick über die Regelungen der unterschiedlichen Krankenkassen finden Sie hier.
  • Reichen Sie das Grüne Rezept zusammen mit dem Kassenbon aus der Apotheke ein.


Hinweis, wenn Ihr Grünes Rezept nicht erstattet werden sollte:

Ab einer individuellen Grenze können Sie Grüne Rezepte als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Sammeln Sie dazu Ihre Grünen Rezepte und Kassenbons als Belege.


Die häufigsten Fragen

Die Welt der Rezepte ist bunt: Die verschiedenen Rezeptfarben geben in der Apotheke erste Hinweise, z. B. auf die Gültigkeitsdauer des Rezeptes. Das bedeuten die verschiedenen Rezeptfarben:

Rot: Rote Rezepte sind 28 Tage lang gültig und bedeuten, dass das verordnete Medikament von der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet und bezahlt wird. Patienten müssen eine Zuzahlung von in der Regel fünf bis zehn Euro leisten. Rote Rezepte behält die Apotheke dann zur Abrechnung ein.

Blau und weiß: Auf blauen und weißen Rezepten werden Medikamente für Privatversicherte verschrieben. Genaugenommen gibt es keine Vorschrift für die Farbe von Privatrezepten, aber die blaue Farbe ist üblich. Privatversicherte haben drei Monate Zeit, ihre Rezepte einzulösen. Sie bezahlen in der Apotheke den vollen Betrag und reichen das Rezept dann selbst bei ihrer Krankenkasse ein. In der Regel erhalten sie in der Apotheke eine Kopie des Rezepts für ihre Unterlagen.

Grün: Auf grünen Rezepten werden apothekenpflichtige Medikamente verschrieben, die der Arzt oder die Ärztin im Rahmen der Therapie für eine gute Ergänzung hält. Grüne Rezepte können unbegrenzt und auch mehrmals eingelöst werden. Der Patient übernimmt die Kosten selbst, kann sich das Rezept aber in manchen Fällen von der Krankenkasse erstatten lassen oder es bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Gelb: Gelbe Rezepte sind für die Verordnung von Medikamenten vorgesehen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Meist handelt es sich dabei um starke Schmerzmittel. Da sie einer strengeren Kontrolle unterliegen, sind gelbe Rezept nur sieben Tage nach dem Ausstellungstag lang einlösbar und enthalten einen Durchschlag für die Apotheke. Gelbe Rezepte werden sowohl an Kassen- als auch Privatpatienten ausgegeben.

Der Arzt oder die Ärztin stellt ein grünes Rezept aus, wenn er/sie ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament für sinnvoll hält und sicherstellen möchte, dass in der Apotheke das richtige Mittel ausgegeben wird. Es handelt sich dabei dann um keine Verordnung, sondern um eine Empfehlung. Gleichzeitig ist das Grüne Rezept eine praktische Merkhilfe für den Patienten, da auch Packungsgröße und Dosierung vermerkt werden können.

Ausgestellte Rezepte werden normalerweise in der Patientenakte vermerkt. Mit einem Grünen Rezept finden daher auch apothekenpflichtige Medikamente den Weg in die Patientenakte und der Arzt oder die Ärztin behält leichter den Überblick über die weitere Behandlung und welche Arzneien eingenommen werden, um unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden.

Besonders hilfreich ist das Grüne Rezept auch als Merkhilfe, da darauf Dosierungen, Packungsgrößen und Einnahmehäufigkeiten vermerkt werden können. Dies ist besonders bei der längerfristigen Einnahme eines Medikaments vorteilhaft.

Zusätzlich ist das Grüne Rezept ein Weg, auch nicht verschreibungspflichtige Arzneien von der Krankenkasse erstattet zu bekommen, da sich die Krankenkassen teilweise an den Kosten beteiligen. In bestimmten Fällen kann es in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Die Entscheidung für ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament hat nichts mit der Wirksamkeit zu tun. Der Arzt oder die Ärztin hält das Medikament in dieser Behandlungsphase für einen wichtigen Bestandteil der Therapie.

Nein, ein Grünes Rezept muss nicht eingelöst werden. Allerdings hält der Arzt die Arznei auf dem Rezept für empfehlenswert und erachtet sie als medizinisch notwendig. Daher ist es natürlich sinnvoll, das Rezept auch tatsächlich einzulösen, unabhängig davon, ob sich die gesetzlichen Kassen an den Kosten beteiligen oder nicht.

Im Gegensatz zu anderen Rezeptarten ist das Grüne Rezept unbegrenzt gültig und verfällt nicht.

Das Grüne Rezept kann beliebig oft eingelöst werden. Da es als Empfehlung und Merkhilfe gedacht ist, verbleibt es auch nicht in der Apotheke und die Patienten können es für ihre eigenen Unterlagen oder zum weiteren Einlösen wieder mitnehmen. Besonders für Medikamente, die über einen längeren Zeitraum eingenommen werden müssen, ist dies ein Vorteil. Aber auch im Hinblick auf die Steuererklärung, wofür das Grüne Rezept gegebenenfalls als Beleg eingereicht werden muss, ist es wichtig, das Grüne Rezept in der Apotheke nicht abgeben zu müssen.

Im Jahr 2004 wurde, um Ausgaben zu reduzieren, entschieden, dass alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel für über 12-jährige Patienten und Patientinnen nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden – bis auf wenige Ausnahmen. Seit 2012 haben Krankenkassen wieder die Möglichkeit, die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel zu übernehmen. Jede Krankenkasse regelt für sich, welche apothekenpflichtigen Medikamente sie erstattet. Deshalb variiert es von Krankenkasse zu Krankenkasse, ob und welche Arzneimittelgruppen über das Grüne Rezept erstattet werden. Einen Überblick über die die als Satzungsleistung erstatteten OTC-Arzneimittel der verschiedenen Krankenkassen bietet der auf dieser Seite verlinkte Bundesverband der pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI). Darüber hinaus ist es wichtig, sich bei der eigenen Krankenkasse zu informieren.

Die apothekenpflichtigen Produkte von ratiopharm können auch ohne Rezept in der Apotheke erworben werden. Gegebenenfalls können die Kosten von den Krankenkassen erstattet werden, wenn der Arzt oder die Ärztin eines unserer Produkte auf einem Grünen Rezept oder einem Privatrezept verschreibt. Die Regelungen zur Erstattung von OTC-Arzneien sind von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Oft werden jedoch pflanzliche, anthroposophische und homöopathische Präparate erstattet. Die Kosten für Mineralien in der Schwangerschaft werden zudem teilweise übernommen. Einen guten Überblick über die rezeptfreien Medikamente von ratiopharm finden Sie hier.


Hinweise und wichtige Informationen zum Download

Hier finden Sie einen Überblick der Krankenkassen, die apothekenpflichtige Medikamente erstatten. Wenden Sie sich darüber hinaus auch direkt an Ihre eigene Krankenkasse für Möglichkeiten der Erstattung und Bezuschussung.

Zur Liste

Hier finden Sie einen Musterbrief, den Sie nutzen können, um eine Erstattung Ihres Grünen Rezepts bei der Krankenkasse zu beantragen. Bewahren Sie das Grüne Rezept und die Apothekenquittung zur Einreichung bei der Krankenkasse auf.

Musterbrief herunterladen

 

GINBI-DE-00004
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